Pflegegrade

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegekasse. Der Pflegebedarf wird individuell vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eingeschätzt. Anhand dieser Einstufung zahlt die Pflegekasse ihren Versicherten Leistungen in einem bestimmten Umfang aus.

Die nachfolgenden Informationen wurden durch die Jedermann Gruppe e.V. zusammengestellt. Wir danken für die freundliche Genehmigung zum Abdruck!

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen.

Wie wird man in einen Pflegegrad eingestuft?

Das Neue Begutachtungsassessment

Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes als ein neues System der Begutachtung, das 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz II angewandt wird. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung sein. Dabei sind nicht mehr Voraussetzungen auf körperlicher Ebene, sondern Voraussetzungen auf der geistigen Verfassung wichtig.

Quelle: Jedermann Gruppe e.V.

Quelle: Jedermann Gruppe e.V., 2019
 

Was neu ist: Die bisherige Zeitmessung wird verändert, außerdem treten neue Messmethoden an diese Stelle. Die minutengenaue Messung wird im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nur noch eine untergeordnete Rolle spielen. Die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in eine der fünf Pflegegrade vorgenommen.

Die Begutachtungskriterien im Überblick

Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden ab 2017 die folgenden sechs Bereiche begutachtet. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Begutachter bei der Bewertung richten können.

1) Mobilität

Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?

2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?

3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?

4) Selbstversorgung

Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?

5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?

6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?

Die verschiedenen Einteilungsaspekte haben einen unterschiedlich hohen Einfluss auf die Einteilung in einen Pflegegrad

Gewichtung der Begutachtungskriterien

Die Einteilung wird, wie auch schon jetzt, von einem unabhängigen Prüfer seitens der Krankenkassen durchgeführt. Mit dieser Aufgabe betraut ist derzeit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Quelle: Jedermann Gruppe e.V., 2019

 

Weiterführende Informationen

Die vorgenannte Darstellung veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung der Jedermann Gruppe e.V.,
14776 Brandenburg an der Havel.

Auf deren Internetseite finden Sie ein breites Spektrum weiterführender Informationen zu pflegerelevanten Themengebieten.

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